Unfaire Aufgabenstellung im NRW-Zentralabitur im Pädagogik-LK

Das darf nicht wahr sein und kann nicht durchgehen:
Zwei Jahre lang bereiten sich die Schülerinnen und Schüler auf ihre Abiturprüfung vor. Damit sie wissen, was sie dazu inhaltlich lernen müssen, werden vier allgemein gehaltenen Inhaltsfeldern sogenannte "inhaltliche Fokussierungen" zugeordnet.

Für das Abitur 2019 gab es 10 "inhaltliche Fokussierungen", also 10 Themengebiete, in denen die Schülerinnen und Schüler idealer Weise gute Kenntnisse haben sollten. Daran wird in in den zwei Schuljahren vor dem Abitur gearbeitet. Zunächst werden die einzelnen Themen erarbeitet und nach und nach miteinander in Zusammenhang gebracht. so dass ein pädagogisches Ganzes entsteht. Entsprechend funktionieren auch die Abituraufgaben. Sie verlangen von den Schülerinnen und Schülern, je nach Aufgabenstellung mindestens zwei der gelernten Themen argumentativ so zusammenzubringen, dass am Ende zielführendes pädagogisches Handeln und/oder entsprechendes Urteilen begründet werden kann.

Im Abitur selber erhalten die Schülerinnen und Schüler dann drei Aufgabenvorschläge. die es ihnen ermöglichen, sich an einer Aufgabe zu beweisen, die ihnen liegt. Das ist je nach erlebtem Unterricht und speziellen Interessen der Schülerinnen und Schüler eine faire Vorgehensweise, die in den letzten Jahren so auch immer angewandt wurde. Die Schülerinnen und Schüler durften - von den Lehrkräften darin auch bestärkt - darauf vertrauen, dass sich die von ihnen eingeforderte Themenbreite auch in den drei Aufgabenvorschlägen spiegelt.

Im Pädagogik LK 2019 kamen jedoch in drei Aufgabenvorschlägen von den 10 vorgegebenen inhaltlichen Fokussierungen 7 gar nicht vor und andere dafür mehrfach.

Die Schülerinnen und Schüler hatten also anders als in vorherigen Jahren und in anderen Fächern nicht wirklich die erwartbar breite Auswahl. Alle Vorschläge bezogen sich zudem pädagogisch auf die Vorschulzeit, während alle Themen zur Jugendzeit komplett ausgeblendet wurden, obwohl vor allem an diesen zentral deutlich werden kann, wie Erziehung dazu beiträgt, dass aus bei Geburt Unmündigen mündige Staatsbürger werden.

Das ist eine höchst fragwürdige und durch keine neue Bestimmung geforderte Vorgehensweise. Sie widerspricht mit ihrem offenkundig willkürlichen Vorgehen dem Gebot einer fairen Aufgabenstellung krass. Niemand kann auch nur im Ansatz begründen, was das soll. Wie sollen Schülerinnen und Schüler zu respektvollem Handeln erzogen werden, wenn man ihrer Lernleistung und Lernbereitschaft im Abitur so respektlos begegnet. Hier geraten Notendurchschnitte in Gefahr, Studien- und Lebenspläne werden u.U. zerstört. Krass unkluges Behördenverhalten kann in kaum einer anderen Situation so viel staatsbürgerlichen Flurschaden anrichten.

Lehrerinnen und Lehrer, die sich über die gesamte Schullaufbahn auch darum bemühen, dass nicht nur Kenntnisse vermittelt werden, sondern auch demokratisch repektvolles Miteinander durch erfolgreiches Erleben verinnerlicht wird, werden so fahrlässig, wenn nicht sogar grob fahrlässig, um sehr wichtige Teile ihres Arbeitserfolges gebracht.

Meine Empörung ist groß und ich bin zusammen mit meinen Schülerinnen und Schülern tief enttäuscht. Das haben vor allem die Schülerinnen und Schüler nicht verdient.

Der Verband der Pädagogiklehrer hat beim zuständigen Dezernenten eine Beschwerde eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben wird demnächst auf der Hompage des Verbandes erscheinen.